pdf Tee mit Ginkgo keine gute Alternative zu geprüften Fertigarzneien

Ginkgolsäuren können Allergien auslösend und Nervenzellen schädigen. Bei der Herstellung von Ginkgohaltigen Fertigarzneimitteln wird deshalb der zulässige Gehalt an Ginkgolsäuren auf einen winzigen Anteil von 5 ppm (parts per million) reduziert. Wer ein hochwertiges, standardisiertes Ginkgo-Medikament aus der Apotheke in der empfohlenen Dosierung einnimmt, kommt auf die unbedenkliche Menge von maximal 0,6 bis 1,2 Mikrogramm Ginkgolsäuren pro Tag.


Anders stellt sich die Situation für die Konsumenten von Ginkgohaltigen Teemischungen und Lebensmitteln dar, deren Hersteller an der Bekanntheit und Popularität von Ginkgo-Arzneimitteln zu partizipieren versuchen. Die im Eschborner Zentrallaboratorium Deutscher Apotheker durchgeführte Analyse von neun verschiedenen Ginkgohaltigen Teeprodukten ergab eine zum Teil enorme Belastung mit den bedenklichen Ginkgolsäuren.


Meike Krzywon und ihre Kollegen ermittelten: „Die für Arzneimittel zulässige höchste Tagesdosis an Ginkgolsäuren von 1,2 Mikrogramm (entsprechend dem Grenzwert von 5 ppm) wurde im wässrigen Aufguss aller untersuchten Teeprodukte erheblich überschritten. Beim Genuss von nur einer Tasse solchen Tees nähme man das 40-Fache bis mehr als das 80-Fache der arzneilich zulässigen Ginkgolsäuren ein. Das bedeutet: „Eine gesundheitliche Unbedenklichkeit, wie sie für Lebensmittel zu fordern ist, ist bei der Einnahme von solchen Mengen an Ginkgolsäuren nicht gegeben, dies erst recht nicht, wenn täglich mehrere Tassen Aufguss getrunken werden“.

KFN 12/2008