Im Lebensmittelhandel wächst seit geraumer Zeit das Angebot an Produkten stetig an, die dem Verbraucher allerlei gesundheitliche Vorteile versprechen. Dank der Zugabe bekannter arzneilicher Stoffe glaubt der Konsument beim Kauf solcher Lebensmittel nicht nur Genuss, sondern auch Gesundheit zu erwerben.
Was zunächst einleuchtend klingt, birgt aber oft ernst zu nehmende Gefahren in sich. Vor allem, weil so die Grenze zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln bedenklich verschwimmt. „Wir sehen die Verwendung arzneilich wirksamer Bestandteile in Lebensmitteln kritisch. Eine derartige Unschärfe zwischen Arznei- und Lebensmitteln kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein“, erklärt Professor Michael Habs, Geschäftsführer der Firma Schwabe in Karlsruhe, dazu. Er nennt folgende Gründe für seine Bedenken:
Das gemeinnützige Komitee Forschung Naturmedizin e. V. (KFN) begrüßt daher die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Das Urteil bringt dem Verbraucher die notwendige Klarheit und trägt gleichzeitig der Qualität moderner pflanzlicher Arzneimittel Rechnung.
KFN 12/2010