pdf Entscheidung des Bundesgerichtshofs: Keine Verwendung von Ginkgo in einem Lebensmittel!

Im Lebensmittelhandel wächst seit geraumer Zeit das Angebot an Produkten stetig an, die dem Verbraucher allerlei gesundheitliche Vorteile versprechen. Dank der Zugabe bekannter arzneilicher Stoffe glaubt der Konsument beim Kauf solcher Lebensmittel nicht nur Genuss, sondern auch Gesundheit zu erwerben.

Was zunächst einleuchtend klingt, birgt aber oft ernst zu nehmende Gefahren in sich. Vor allem, weil so die Grenze zwischen Lebensmitteln und Arzneimitteln bedenklich verschwimmt. „Wir sehen die Verwendung arzneilich wirksamer Bestandteile in Lebensmitteln kritisch. Eine derartige Unschärfe zwischen Arznei- und Lebensmitteln kann nicht im Sinne des Verbraucherschutzes sein“, erklärt Professor Michael Habs, Geschäftsführer der Firma Schwabe in Karlsruhe, dazu. Er nennt folgende Gründe für seine Bedenken:

  • Arzneimittel unterliegen sehr strengen gesetzlichen Anforderungen an Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit, Lebensmittel nicht.
  • Ein Arzneimittel muss in einer bestimmten, wissenschaftlich belegten Dosierung regelmäßig eingenommen werden, um zu wirken. Bei Lebensmitteln kann eine vergleichbar hohe Dosierung Probleme hervorrufen.
  • Zur Herstellung von modernen pflanzlichen Arzneimitteln bedarf es hoch entwickelter Technologie, denn beispielsweise in Ginkgo biloba sind neben den heilsamen auch potentiell schädliche Substanzen enthalten. Die müssen fachgerecht entfernt werden.


Das gemeinnützige Komitee Forschung Naturmedizin e. V. (KFN) begrüßt daher die jüngste Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Das Urteil bringt dem Verbraucher die notwendige Klarheit und trägt gleichzeitig der Qualität moderner pflanzlicher Arzneimittel Rechnung.

KFN 12/2010 

Diese Webseite benutzt technisch notwendige, technisch funktionale und analytische Cookies sowie Skripte. Die analytischen Cookies sowie Skripte verwenden wir um mittels „Google Analytics“ statistische Daten über unsere Webseitenbesucher und deren Verhalten auf unserer Webseite zu erfahren. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Verwendung von ALLEN Cookies sowie Skripte zu. Wenn Sie auf "Ablehnen" drücken, können Sie die technisch funktionalen und analytischen Cookies sowie Skripte deaktivieren. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und in der von der von Google. Unten, am Ende der Webseite, können Sie unter "Cookie- und Datenschutzeinstellungen" eine Einwilligung jederzeit widerrufen, nachdem das Banner geschlossen wurde.