pdf Phytopharmaka: Qualität setzt sich durch

In den letzten Jahren sind mit pflanzlichen Arzneimitteln hunderte klinische Studien durchgeführt worden, betonte Prof. Popp. Trotz der so erarbeiteten neuen Erkenntnisse blieb bis heute ein Problem ungelöst: Weder auf der Verpackung noch in der Gebrauchsinformation dürfen Hersteller pflanzlicher Arzneimittel darauf hinweisen, dass ihr Medikament einen Extrakt enthält, mit dem pharmakologische und klinische Studien zur Wirksamkeit und Unbedenklichkeit durchgeführt wurden. Im Interesse der Patienten fordert das Komitee Forschung Naturmedizin deshalb eine Optimierung der gesetzlichen Bestimmungen, wie es inzwischen auch die aktuelle EU-Richtlinie verlangt.

Bei jedem Naturprodukt wird die Qualität des Endproduktes durch den Rohstoff und die Verarbeitung definiert. Die Qualität eines pflanzlichen Arzneimittels fängt daher bereits bei der Auswahl des Saatgutes bzw. der Art des Anbaus an. Genauso wesentlich ist aber auch die technologische Reife des Herstellungsverfahrens. Ein mit optimaler Technologie gewonnener Pflanzenextrakt ist deshalb nicht durch einen austauschbar, der zwar aus der gleichen Heilpflanze stammt, aber unter anderen Bedingungen hergestellt wurde. Bei pflanzlichen Arzneimitteln kann es daher keine so genannten „Generika“ geben, also Nachahmungsprodukte mit identischen Wirkstoffen.


Die forschenden Hersteller pflanzlicher Arzneimittel fordern deshalb mehr Transparenz für die Produkte. Von einer entsprechenden Regelung würden nicht nur die Verbraucher profitieren. Sie ist auch nötig, um die Forschung in diesem Bereich weiter zu erhalten. Prof. Popp: „Wir brauchen national und in Europa verlässliche Rahmenbedingungen, um unsere Forschung finanzieren zu können.“ Nur so kann Deutschland seine Stellung als Naturapotheke der Welt auch weiterhin behaupten.

Weitere Informationen zu Phytotherapie finden Sie unter www.kfn-ev.de
KFN 1/2012

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