als wissenschaftlich nachgewiesen ein. Als Begründung verweisen die Autoren der Leitlinie auf die Tatsache, dass die Ursache eines akuten Erkältungshustens fast immer Viren sind. Eine antibiotische Therapie – die bekanntlich nur gegen Bakterien wirken kann – sei deshalb nur in Ausnahmefällen indiziert. Die pflanzlichen Präparate bewirken dagegen erwiesenermaßen eine schnellere Linderung des Hustens im Vergleich zu Placebo.
Als schleimlösende Mittel (Expectorantien) werden von den Lungen- und Atemwegsspezialisten Extrakte aus Anis, Myrtol, Pfefferminz, Eukalyptus, Thymian, Efeublättern und Primelwurzeln aufgezählt. Hustenstillende Eigenschaften weisen laut Leitlinie Extrakte aus Thymian, Spitzwegerich, Drosera und Wollblumen auf.
Allerdings entsprechen längst nicht alle Präparate, die derartige Pflanzen enthalten, den geforderten wissenschaftlichen Qualitätskriterien. In den Leitlinien der Fachgesellschaft heißt es deshalb ausdrücklich: „Ergebnisse aufwendiger Studien mit Phytopharmaka gelten nicht für die untersuchte(n) Pflanze(n), sondern nur grundsätzlich für das getest2ete Präparat, da die Methoden der Extraktion, Standardisierung und Herstellung einen entscheidenden Einfluss auf die Wirksamkeit haben“.
Pflanzliche Hustenmittel gelten auch in der Behandlung von Kindern als besonders geeignet. Kinder bekommen sie nach wie vor auf Rezept verordnet und sind bis zum 12. Lebensjahr von der Zuzahlung befreit.
Weitere Informationen zu Phytotherapie finden Sie unter www.kfn-ev.de
KFN 5/2012