Schmerzmediziner fordern Umdenken im Patientensinne
München, 24. Juli 2018 – Für viele schwerkranke Patienten bedeutet Medizinalcannabis eine deutliche Verbesserung ihrer Lebensqualität. Jedoch hakt es in Deutschland bei der Kostenerstattung seitens der Kassen. Was das für die Patienten bedeutet, berichteten heute zwei Schmerzmediziner bei der Pressekonferenz des Komitee Forschung Naturmedizin (KFN) im PresseClub München. „Jeder dritte Antrag auf Kostenübernahme wird derzeit von den Kassen abgelehnt. Viele Ärzte und Patienten sind verunsichert und hoffen auf eine sich verbessernde Genehmigungssituation“, bringt es KFN-Generalsekretär Dr. Jens Emmer auf den Punkt. Über ein Jahr nach der Gesetzesnovellierung seien noch viele Fragen offen. Das bürokratische Erstattungsverfahren erschwere nach wie vor die Nutzung dieser neuen Therapieoption. „Gleichwohl lassen sich viele Ärzte hierzulande davon nicht abhalten und verordnen immer häufiger ihren Patienten Cannabis-basierte Wirkstoffe“, so Dr. Emmer weiter.
Therapeutischer Mehrwert für Zehntausende
Mehr als zehntausend Patienten haben seit Inkrafttreten des Cannabisgesetzes im März 2017 bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) mit Hilfe ihrer Ärzte einen Antrag auf Kostenübernahme für eine Therapie mit Cannabis-basierten Wirkstoffen gestellt. Doch nur knapp zwei Drittel dieser Anträge wurden genehmigt, wobei dies regional sehr unterschiedlich ist und die Ablehnungsgründe für Ärzte und Patienten oft nicht nachvollziehbar sind. Ein Gefühl von Erstattungs-Lotterie stellt sich ein, obwohl der Gesetzgeber den Versicherungen eine Ablehnung ausdrücklich „nur in begründeten Ausnahmefällen“ zubilligt. „Häufig wird die Kostenübernahme zudem befristet, eine Praxis, die das Gesetz nicht vorsieht“, erläuterte Dr. Marc Seibolt, Facharzt in München für Anästhe-siologie, spezielle Schmerztherapie und Notfallmedizin, die Situation in der Praxis. Generell sei die hohe Ablehnungsquote nicht im Sinne der Patienten, hier müsse ein Umdenken stattfinden.
Einsatz bei chronischen Schmerzen, MS und Krebserkrankungen
Dies unterstrich auch Prof. Dr. Sven Gottschling, Chefarzt am Zentrum für Palliativmedizin und Kinderschmerztherapie des Universitätsklinikums des Saarlandes, bei der Pressekonferenz. Die Indikationen, bei denen Cannabis-basierte Wirkstoffe erfolgversprechend eingesetzt werden können, sind breit gefächert. Von chronischen Schmerzen und Spastiken, zum Beispiel aufgrund einer Multiplen Sklerose, Querschnittslähmung oder Schlaganfall, über Appetitmangel oder Übelkeit und Erbrechen bei einer Krebserkrankung bis hin zu psychischen Folgen schwerer Erkrankungen wie Angst, Unruhe, Schlaflosigkeit. „Gerade diese Wirkung auf verschiedene, Patienten mitunter stark belastende Symptome, macht diese Wirkstoffe so wertvoll für chronisch Kranke oder in der Palliativmedizin“, so Prof. Dr. Gottschling.
Verordnungen: 75 Prozent Cannabinoide, 25 Prozent Blüten
Oft ist nur von „Cannabis“ die Rede und es bleibt unklar, was gemeint ist. Tatsächlich gibt es im Gegensatz zu den seit über einem Jahr in Deutschland verschreibungsfähigen Blüten auch gut definierte Cannabis-Wirkstoffe in üblichen Arzneiformen (z.B. Tropfen oder Kapseln). Dabei handelt es sich um die Wirkstoffe Dronabinol, Nabiximols oder Nabilon, die gut Dreiviertel der Verordnungen ausmachen. Es herrscht Konsens unter vielen medizinischen und pharmazeutischen Fachverbänden, dass die definierten und reproduzierbar dosierbaren, oralen Cannabinoide in der Therapie zu bevorzugen sind.
Deutsches Cannabisgesetz noch holprig in der Praxis
Mit der Gesetzesnovellierung im März 2017 verfolgte die Bundesregierung das Ziel, das therapeutische Potenzial der seit Jahrtausenden genutzten Heilpflanze Cannabis schwer kranken Menschen in Deutschland zugänglich zu machen. Dieses gute Ansinnen zeigt sich in der Praxis noch holprig. Viele Ärzte beschweren sich über den großen Aufwand, cannabisbasierte Wirkstoffe zu Lasten der Krankenkassen zu verschreiben. Etwa ein Drittel der Anträge wird abgelehnt und Patienten müssen ihre Therapie auch aus eigener Tasche zahlen. „Das ist nicht im Sinne der Politik. Die Bundesregierung hat eigens ein neues Gesetz beschlossen, um den schwerkranken Menschen zu helfen“, so. Dr. Emmer.