pdf Gericht stoppt Ginkgo-Nahrungsergänzungsmittel

Vor wenigen Tagen hat das Landgericht Hamburg per Versäumnisurteil (Az.: 312 O 286/09) den Vertrieb eines Ginkgo-haltigen Nahrungsergänzungsmittels untersagt und mit seiner Entscheidung einen Meilenstein beim Schutz der Verbraucher in diesem Bereich gesetzt. Gegenstand des Verfahrens war die Zulässigkeit des Vertriebs von Lebensmitteln bzw. Nahrungsergänzungsmitteln mit dem Inhaltsstoff Ginkgo-biloba-Extrakt. Konkret ging es dabei um Ginkgo-Kapseln, die als Monopräparat 100 mg Ginkgo-Biloba-Extrakt enthalten haben.

 

Das klagende Unternehmen hat vorgetragen, dass

  • der bei dem Produkt verwendete Ginkgo-Extrakt einen bei Lebensmitteln nicht zulässigen Zusatzstoff darstellt,
  • das Ginkgo-haltige Nahrungsergänzungsmittel ein nicht sicheres Lebensmittel ist, weil bei der empfohlenen täglichen Verzehrdosis von 100 mg arzneiliche Nebenwirkungen nicht ausgeschlossen sind.


Diese Einschätzung hat das Gericht soweit überzeugt, dass es per Versäumnisurteil den weiteren Vertrieb der Ginkgo-haltigen Nahrungsergänzungskapseln untersagte. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.


KFN 13/2009

Diese Webseite benutzt technisch notwendige, technisch funktionale und analytische Cookies sowie Skripte. Die analytischen Cookies sowie Skripte verwenden wir um mittels „Google Analytics“ statistische Daten über unsere Webseitenbesucher und deren Verhalten auf unserer Webseite zu erfahren. Wenn Sie auf "Akzeptieren" klicken, stimmen Sie der Verwendung von ALLEN Cookies sowie Skripte zu. Wenn Sie auf "Ablehnen" drücken, können Sie die technisch funktionalen und analytischen Cookies sowie Skripte deaktivieren. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und in der von der von Google. Unten, am Ende der Webseite, können Sie unter "Cookie- und Datenschutzeinstellungen" eine Einwilligung jederzeit widerrufen, nachdem das Banner geschlossen wurde.