Forscher der Universität Bonn haben in einer aktuellen Veröffentlichung (Leistner: Ginkgo-biloba and Ginkgotoxin, J.Nat.Prod. 2010) die Frage nach der Sicherheit von Ginkgo-Arzneimitteln aufgeworfen, nachdem sie in Laborexperimenten (an Zellen) zeigen konnten, dass Methylpyridoxin (MDP) in hoher Konzentration zu epileptischen Anfällen führen kann, weil es im Gehirn die Wirkung des lebenswichtigen Pyridoxin (Vitamin B6) blockiert.
MPD ist in der Natur vor allem in Ginkgo-Samen enthalten. Arzneimittel aus patentierten Ginkgo-Extrakten werden aber nicht aus den Samen, sondern aus den Blättern der Ginkgo-Pflanze hergestellt. Und während der Herstellung werden sowohl das MDP, als auch die ebenfalls giftigen Ginkgolsäuren abgereichert. Zudem enthalten Arzneimittel-Extrakte neben den geringen Konzentrationen an MPO mehr als hundertfach höhere Konzentrationen an nervenschützenden Inhaltsstoffen wie Bilobalid, das die krampfauslösenden Wirkungen von MPO hemmt. Hochwertige Präparate bergen daher keine solche Gefahr in sich. Das bestätigen auch die klinischen Daten. In zahlreichen Studien und aktuellen Übersichtsarbeiten (IQWiG 2008, Kasper 2009, Kaschel 2009) hat sich die Ginkgo-Therapie als wirksam und gut verträglich erwiesen. Trotz der Einnahme von mehr als 150 Millionen Tagesdosierungen des Ginkgo-Extraktes EGb 761 (R) jährlich alleine in Deutschland wurde in den letzten 20 Jahren das Auftreten von epileptischen Anfällen hundertfach seltener beobachtet, als sie üblicherweise in der Anwendergruppe vorkommen.
„Für Anwender hochwertiger Arzneimittel aus Ginkgo-Blättern sind die Ergebnisse der Bonner Untersuchungen ohne praktische Relevanz“, fasste Prof. Dr. Susanne Alban, Universität Kiel, zusammen. Unklar ist dagegen, inwieweit es auch bei Ginkgo-haltigen Lebensmitteln wie Tees, Getränken und Nahrungsergänzungsmitteln zutrifft, deren Herstellungsmethoden nicht transparent und deren Inhaltsstoffe meist nicht bekannt sind. Die Bonner Experimente zeigen daher einmal mehr, wie wichtig gerade bei Naturheilmittel Qualität und Transparenz sind.
KFN2/2010