Dazu hat „Öko-test2“ rund 120 gesetzliche Krankenkassen nach ihren Mehrleistungen im Bereich der Naturheilkunde angefragt. 80 Kassen haben sich an der Befragung beteiligt. Das Ergebnis (veröffentlicht in Öko-test2 6/2010, 36-55) macht nachdenklich: Viele Krankenkassen listen naturheilkundliche Leistungen auf, die ihre Versicherten gar nicht in Anspruch nehmen können.
Mogelpackung Nummer 1: der Trick mit der Reha
Es gibt Kassen, die die Übernahme der Kosten für eine Reihe von Naturheilverfahren versprechen, allerdings mit einer Einschränkung: Die Zusage gilt nicht für die ambulante Praxis, sondern nur, wenn der Patient im Kranken-haus liegt oder in einer Reha-Einrichtung behandelt wird. „Ökotest2“ stellt klar: „Damit nutzen die Kassen geschickt eine Lücke im Sozialversicherungsrecht.
Mogelpackung Nummer 2: der Trick mit dem Einzelfall
Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts müssen Kassen unter bestimmten Bedingungen bei schwerwiegenden Erkrankungen jede Behandlungsmethode bezahlen. Mit dieser Einzelfall-Regelung begründet eine der befragten Kassen ihre Leistungen für elf Heilverfahren. Der Haken: Die Leistung wird von einem positiven Gutachten des Medizinischen Dienstes abhängig gemacht.
Mogelpackung Nummer 3: der Trick mit dem Bonus
Um einen Bonus zu erhalten, muss das Mitglied mancher Krankenkassen lediglich die Vorgaben eines Fitnessprogramms erfüllen. Manche Kassen tun so, als würden damit auch Naturheilverfahren bezahlt.
Die Versicherten sind daher gut beraten, die Werbeaussagen der Krankenkassen genau zu prüfen, bevor sie sich für eine Kasse entscheiden.
KFN 16/2010