Ein wichtiger Grund für die Verunsicherung der Verbraucher liegt in der unterschiedlichen gesetzlichen Regulierung: Während pflanzliche Arzneimittel den strengen Kriterien des Arzneimittelgesetztes unterliegen und von der Bundesbehörde BfArM laufend überwacht werden, ist für Nahrungsergänzungsmittel das Lebensmittelrecht zuständig, dessen Umsetzung in die Zuständigkeit von Ländern und Kommunen fällt. Das besondere Problem dabei: Neben seriösen Anbietern, die streng auf die Einhaltung lebensmittelrechtlicher und werblicher Vorschriften achten, gibt es auch Hersteller, die beim Anpreisen ihrer Erzeugnisse falsche Erwartungen wecken.
Ein interdisziplinär zusammengesetztes Expertengremium unter Leitung von Prof. Dr. Andreas Hahn, Universität Hannover, hat jetzt eine Übersicht über die Situation pflanzlicher Produkte ermittelt und einen Leitfaden zur Verwendung und Deklaration pflanzlicher Zubereitungen erstellt (Botanicals in Nahrungsergänzungsmitteln, Karger Verlag 2011). Die sechsköpfige Arbeitsgruppe analysierte zunächst an drei Beispielen – Knoblauch, Cranberry und Artischocke – die aktuelle Marktsituation der pflanzenhaltigen Produkte. Die Auswertung förderte eine Reihe von Mängeln zutage: So zeigte sich beispielsweise, dass die gesundheitsbezogenen Angaben lückenhaft ausfallen und Rückschlüsse auf wirksame Inhaltsstoffe kaum möglich sind.
Die Experten fordern daher eine sachgerechte Deklaration der pflanzlichen NEMs, die eindeutige Angaben über die verwendete pflanzliche Substanz („Ausgangsdroge“), über die Art der Zubereitung, die Eigenschaften des Extrakts, die empfohlene tägliche Menge, den Zweck und die Wirkungen, sowie Hinweise für die angesprochene Verbrauchergruppe enthalten.
KFN 18/2010