Nahrungsergänzungsmittel sind dagegen für Gesunde bestimmt. Sie sollen wie Nahrungsmittel zur Erhaltung der Gesundheit beitragen. Rechtlich werden sie als Lebensmittel behandelt. Das bedeutet, dass für sie keine Überwachung besteht und die Behörden erst dann einschreiten, wenn ein konkreter Verdachtsfall vorliegt. Der Verbraucher muss bei der Anwendung über Qualität und Unbedenklichkeit dieser Präparate daher selbst befinden.
Prof. Dingermann fordert deshalb die Öffentlichkeit auf, die Aufmerksamkeit für die Fakten in diesem Bereich zu stärken. Pflanzliche Präparate enthalten stets, so die Begründung, auch Substanzen, die falsch dosiert oder nicht richtig angewandt, gesundheitsschädlich sein können. Bei Arzneimitteln ist eine entsprechende Aufklärung in Deutschland weitgehend gesichert. Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist dagegen der Verbraucher, besonders wenn er sie im Drogeriemarkt, Supermarkt oder gar im Internet erwirbt, auf sein eigenes Wissen angewiesen.
Bei pflanzlichen Präparaten kommt noch erschwerend dazu, dass nicht nur die beiden Kategorien „Nahrungsergänzungsmittel“ und „Arzneimittel“ sehr unterschiedlich sind, sondern dass sich selbst innerhalb dieser beiden Gruppen die einzelnen Präparate zum Teil sehr stark unterscheiden. Um bei der Wahl sicher zu gehen, sollte man sich daher stets über das konkrete Präparat eingehend, am besten beim Arzt oder Apotheker, informieren.
Weitere Informationen zu Phytotherapie finden Sie unter www.kfn-ev.de
KFN 5/2013