Die unter Federführung der Deutschen Gesellschaft für Neurologie (DGN) und der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) erarbeitete Leitlinie von höchster Qualitätsstufe S3, bringt auf 133 Seiten das aktuelle Wissen um die bestmögliche Erkennung, Behandlung und Betreuung von Menschen mit der Alzheimer-Erkrankung und anderen Demenzen auf den neuesten Stand.
Zu den günstig beurteilten Präparaten ist der Ginkgo biloba-Extrakt EGb 761 hinzugekommen. Die Leitlinie berichtet ausführlich über die in den letzten Jahren unabhängig voneinander durchgeführten wissenschaftlichen Studien mit dem aus der Arzneipflanze Ginkgo biloba gewonnenen Spezialextrakt EGb 761. Die Autoren der Leitlinie stellen fest: „Es gibt Hinweise für die Wirksamkeit von Ginkgo biloba EGb 761 auf die Kognition bei Patienten mit leichter bis mittelgradiger Alzheimer-Demenz oder vaskulärer Demenz und nicht-psychotischen Verhaltenssymptomen. Eine Behandlung kann erwogen werden.“
Bereits 2008 kam das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) unter Einschluss von sechs doppelblinden randomisierten klinischen Studien zu dem Schluss, dass es für das Therapieziel "Aktivitäten des täglichen Lebens" einen Beleg für einen Nutzen von täglich 240 mg des Ginkgo biloba Extrakts EGb 761gibt. Dieser ist vor allem bei Demenzkranken mit begleitenden psychopathologischen Symptomen zu erwarten.
Die nachgewiesene Wirksamkeit gilt allerdings nicht generell für alle Zubereitungen aus der Arzneipflanze Ginkgo biloba, sondern ausschließlich für den Spezial-Extrakt EGb 761, mit dem fast alle der berücksichtigten Studien durchgeführt wurden. Die wissenschaftlichen Ergebnisse, die mit EGb 761 gewonnen wurden, dürfen deshalb nicht auf andere Ginkgo haltige Präparate, Tees, Globuli oder Tinkturen übertragen werden.
Weitere Informationen zu Phytotherapie finden Sie unter www.kfn-ev.de
KFN 2/2016