pdf Botanicals: EU-Regelung längst überfällig

Disharmonisch präsentiert sich zurzeit in der EU nicht nur die große Politik, auch auf dem Markt der Produkte aus pflanzlichen Wirkstoffen herrscht keine Übereinstimmung: Die Regelungen einzelner Länder wiedersprechen sich sogar teilweise und bei der Umsetzung der bereits vor zehn Jahren erlassenen EU-Verordnung (EG) 1925/2006 zur Regelung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) wurden die sogenannten Botanicals, also Nahrungsergänzungsmittel aus pflanzlichen Zubereitungen, auf Eis gestellt.

Der Markt pflanzlicher Arzneimittel ist in der EU bereits seit einer geraumen Zeit einheitlich reguliert. Anders sieht es bei Nahrungsergänzungsmitteln aus, die pflanzliche Bestandteile enthalten. Der Pharmazeut Prof. Dr. Harald G. Schweim, Bonn, und die Rechtsanwältin Janna K. Schweim, haben die in verschiedenen EU-Ländern geltenden Vorschriften analysiert und dabei erhebliche Widersprüche festgestellt.

In Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2013 eine Stoffliste erstellt, die rund 590 Einträge mit Aussagen zu Risiken von Pflanzen und Pflanzenteilen aufführt. Zehn dieser Pflanzen wurden vom Bundesamt für Risikobewertung (BfR) als bei der Herstellung von Lebensmitteln verboten eingestuft.

  • In Belgien gibt es eine Verbotsliste von ca. 390 Gattungen und Spezies von Pflanzen und eine Positivliste mit 645 erlaubten Pflanzenspezies.
  • In Bulgarien gibt es eine Negativliste mit 120 Pflanzen, deren Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln verboten ist.
  • Dänemark listet fast 200 Pflanzen und Pilze in einer Positivliste auf.
  • In Frankreich gibt es eine Positivliste mit 548 zugelassenen Pflanzen.
  • In Italien existiert eine Positivliste von 1.182 Pflanzen.
  • Litauen hat 187 Bezeichnungen von Inhaltsstoffen pflanzlicher Herkunft in eine Negativliste aufgenommen.
  • In Spanien ist der Verkauf von 197 Pflanzen verboten oder eingeschränkt.
  • In Schweden werden 170 Pflanzen und Pflanzenteile für die Verwendung als Lebensmittel als ungeeignet angesehen.

Ernüchterndes Fazit der im „Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ (DOI 10.1007/s00003-016-1023-7) veröffentlichten Studie: Die Einstufung der Risiken einzelner Pflanzen weicht in den Ländern der EU erheblich voneinander ab. Manche Pflanzen, die in einem Land auf der Verbotsliste stehen, finden sich in einem anderen Land sogar auf der Liste der empfohlenen Pflanzen!

 

Weitere Informationen zu Phytotherapie finden Sie unter www.kfn-ev.de

KFN 4/2016