Disharmonisch präsentiert sich zurzeit in der EU nicht nur die große Politik, auch auf dem Markt der Produkte aus pflanzlichen Wirkstoffen herrscht keine Übereinstimmung: Die Regelungen einzelner Länder wiedersprechen sich sogar teilweise und bei der Umsetzung der bereits vor zehn Jahren erlassenen EU-Verordnung (EG) 1925/2006 zur Regelung von Nahrungsergänzungsmitteln (NEM) wurden die sogenannten Botanicals, also Nahrungsergänzungsmittel aus pflanzlichen Zubereitungen, auf Eis gestellt.
Der Markt pflanzlicher Arzneimittel ist in der EU bereits seit einer geraumen Zeit einheitlich reguliert. Anders sieht es bei Nahrungsergänzungsmitteln aus, die pflanzliche Bestandteile enthalten. Der Pharmazeut Prof. Dr. Harald G. Schweim, Bonn, und die Rechtsanwältin Janna K. Schweim, haben die in verschiedenen EU-Ländern geltenden Vorschriften analysiert und dabei erhebliche Widersprüche festgestellt.
In Deutschland hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) 2013 eine Stoffliste erstellt, die rund 590 Einträge mit Aussagen zu Risiken von Pflanzen und Pflanzenteilen aufführt. Zehn dieser Pflanzen wurden vom Bundesamt für Risikobewertung (BfR) als bei der Herstellung von Lebensmitteln verboten eingestuft.
Ernüchterndes Fazit der im „Journal für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“ (DOI 10.1007/s00003-016-1023-7) veröffentlichten Studie: Die Einstufung der Risiken einzelner Pflanzen weicht in den Ländern der EU erheblich voneinander ab. Manche Pflanzen, die in einem Land auf der Verbotsliste stehen, finden sich in einem anderen Land sogar auf der Liste der empfohlenen Pflanzen!
Weitere Informationen zu Phytotherapie finden Sie unter www.kfn-ev.de
KFN 4/2016